Im  Arbeitskreis Karlsruhe(AKKA) sind die Leitungen der Einrichtungen der Jugendhilfe und die Leitungen der Sozialen Dienste der Stadt und des Landkreises Karlsruhe vertreten.

Ziel des Arbeitskreises ist es im Sinne des § 78 SGB VIII die Abstimmung der Umsetzung der Jugendhilfebedarfe zu gewährleisten und die Fortentwicklung der Jugendhilfe, bezogen auf die Region Karlsruhe, zu fördern.

Aktuell befindet sich der Arbeitskreis in der Vorbereitung zum

 

 

Unter der Rubrik “Fachtag 09.04.2014” ist die Vorbereitung der Arbeitsgruppen zu finden.

Unter der Rubrik “Grundsätzliches” sind Materialien zu finden.